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Impressum

Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung I

Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Aufgaben und Tätigkeiten richten sich nach den § 76 und § 77 ASchG

Begehung der Arbeitsstätte und Arbeitsplätze  *  Beratung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer_innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane  *  Unterstützung bei Behördenbesuch Erstevaluierung/Folgeevaluierung  *  Erstellung und Anpassung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten  *  Gestaltung von Maßnahmen  *  Beratung bei Um- und Neugestaltung von Arbeitsplätzen und Abeitsstätten  *  Ursachenforschung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

Beratung und/oder Messung der Arbeitsumgebung

Klimatische Verhältnisse, Beleuchtungstärke, Lichteinfall, unangenehme Geräusche und Lärm, Temperaturmessung, CO²-Messung

Unterweisung und Information

Organisation von Schulungen zum sicheren Verhalten, Erstellung von Betriebsanweisungen


Beratung bei Einführung oder Verwendung von Arbeitsstoffen

Arbeitsstoff-Evaluierung nach dem ASchG, Festlegen von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung, Umgang und Verwendung von Gefährlichen Arbeitsstoffen



Brandschutz

Unterstützung beim vorbeugenden Organisatorischen Brandschutz, Erstellung einer Brandschutzordnung


Persönliche Schutzausrüstung

Auswahl, Abstimmung und Erprobung der persönlichen Schutzausrüstung nach der PSA-V 2016

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