Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung

Beratung auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), weitergeltender Bestimmungen und Verordnungen, die nach dem ASchG erlassen wurden.

Gefährdungsbeurteilung allgemein (ehemals Evaluierung) gemäß § 4 ASchG und Gefährdungsbeurteilung spezifisch nach dem Mutterschutzgesetz und dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz

Festlegen von Verbesserungsmaßnahmen zur Gefahrenverhütung

Erstellung und Anpassung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten gemäß § 5 ASchG und der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-V)


Tätigkeiten gemäß §§ 76 und 77 ASchG

Aspekte der Ergonomie

Bildschirmarbeit, Steharbeitsplatz, Heben und Tragen, Lärm,
raumklimatische Verhältnisse (Licht, Beleuchtung, Temperatur)

Unterweisung und Information

Organisation von Unterweisungsinhalten und Schulungsmaterialien
Didaktische Schulung
Effektiver Einsatz von Informationen, Plakaten (Sicherheitswerbung)
Schulung zum sicheren Verhalten (aus lernpsychologischen Erkenntnissen)
Unterweisung mit der Methode MOUNT©
Erstellung von Betriebsanweisungen

Arbeitsunfall
Anlassbezogene Begehung
Arbeitsunfall-Systemanalyse
Unterstützung bei der Meldung eines Arbeits- bzw. Wegunfalls an den Sozialversicherungsträger

Beratung bei Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen und -stätten
Sicherheitstechnik / Arbeitssicherheit
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