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Die Arbeits- und Organisationpsychologie befasst sich mit den psychologischen Faktoren arbeitender Menschen im Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt stets wie auch bei Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik  in der Prävention.


Meine fachliche Kompetenz liegt in der

Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz ?

Psychische Belastungen sind nach der ÖNORM EN ISO 10075-1:  “... die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“.


Folgende Belastungsdimensionen werden evaluiert:

Arbeitsabläufe und -organisation: Unklare/widersprüchliche Ziele, Unterbrechungen/Störungen, belastende Arbeitsmenge, ungenügende Arbeitsprozesse

Arbeitsumgebung: Klimatische, Visuelle und Akustische Beastungen, Platzmangel, ungünstige Arbeitsplatzausstattung

Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten: Überforderung, hohe geistige oder emotionale Belastung (Kunden), Qualifikationsprobleme

Sozial- und Organisationsklima: Fehlende Unterstützung, mangelnde Zusammenarbeit, Informationsmangel


Messung durch anerkannte Methoden

Die psychischen Arbeitsbelastungen werden durch standardisierte arbeitspsychologische Analyse-Verfahren und unternehmensfreundliche Erhebungsinstrumentarien erfasst. Welche Methode der Evaluierung zum Einsatz kommt, hängt von Ihrem Unternehmen und dessen Gegebenheiten ab (wie Unternehmensgröße, Branche, Tätigkeit, Umfeld usw. ). Es besteht die Wahl zwischen Fragebögen, Gruppen-  bzw.  Einzelinterviews und Beobachtungen.

Ziel der Evaluierung ist die optimale Abstimmung zwischen Mensch, Technik und Organisation.

Die Evaluierung erfolgt nach den ethischen Richtlinien meiner Berufsausübung als Psychologin.


Menschengerechte Gestaltung der Arbeit

Basierend auf den Ergebnissen der Evaluierung psychischer Belastungen werden arbeitspsychologische Gestaltungsvorschläge und Maßnahmen nach Stand der Arbeitswissenschaft, in Abstimmung mit vorhandenen betrieblichen Arbeitsprozessen und -aktivitäten, erstellt.


Die durch die Evaluierung erkennbaren Fehlbelastungen und die dazugehörigen Verbesserungsvorschläge werden – wie auch bei den anderen Gefährdungsermittlungen – in die  Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente aufgenommen - § 5 ASchG, DOK-VO.


Arbeitspsychologie