nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Persönlich unterstütze ich Sie gerne bei der Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung
gemäß § 4 ASchG (=ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ).
Ablauf
- Ablaufplan für Ihr Unternehmen festlegen
- Gemeinsame Auswahl der Methode zur Evaluierung der Gefährdungen / Belastungen
- Maßnahmen schriftlich erstellen und festlegen, um daraus konkrete und angemessene
Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen
- Neue Maßnahmen auf deren Wirksamkeit überprüfen
- Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente nach den gesetzlichen
Vorgaben
- Folgeevaluierung bzw. Wirkungskontrolle: rund alle 3 Jahre oder anlassbezogen
Ausarbeitung von Maßnahmen
Die schriftliche Erarbeitung erfolgt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach
Vorgaben von Normen und Standards.
Home Office NEU
Evaluierung, Maßnahmengestaltung und Unterweisung
