Der traditionelle Arbeitsschutz trägt entscheidend zur Verbesserung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen werden verringert, Berufskrankheiten wird präventiv entgegengetreten. Um das Gesundheitspotential im Betrieb zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern, können seit 2002 auch ArbeitspsychologInnen für die Präventionszeit vom Unternehmen bestellt werden.
Tätigkeiten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Arbeitspsychologische Tätigkeit innerhalb und außerhalb der "25% im Rahmen der jährlichen Präventionszeit" nach dem ASchG
Beratung auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung
Gefährdungsbeurteilung (ehem. Evaluierung) von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs gemäß Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
Organisation und Durchführung von betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitszirkeln
Tabakentwöhnung und Nichtraucherschutz
Installation von betrieblichen Tabakentwöhnungsprogrammen
Professionelle Raucherentwöhnungsberatung in Betrieben: MitarbeiterInnenbefragung, Ist-Analyse, Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs, Impuls-Referate, Gruppen- und Einzelcoaching, Messung des Kohlenmonoxid-Gehalts der Atemluft
Stresskompetenz und Stressmanagement
Einzel- und Gruppenberatung, Seminare, Workshops
Einsatz eines Stressmessgerätes (Biofeedback-Messung)