Der traditionelle Arbeitsschutz trägt entscheidend zur Verbesserung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen werden verringert, Berufskrankheiten wird präventiv entgegengetreten. Um das Gesundheitspotential im Betrieb zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern, können seit 2002 auch ArbeitspsychologInnen für die Präventionszeit vom Unternehmen bestellt werden.

Tätigkeiten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

• Arbeitspsychologische Tätigkeit innerhalb und außerhalb der "25% im Rahmen der jährlichen
Präventionszeit" nach dem ASchG

• Beratung auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung

• Gefährdungsbeurteilung (ehem. Evaluierung) von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

• Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs gemäß Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten

• Organisation und Durchführung von betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitszirkeln


Tabakentwöhnung und Nichtraucherschutz

• Installation von betrieblichen Tabakentwöhnungsprogrammen

• Professionelle Raucherentwöhnungsberatung in Betrieben: MitarbeiterInnenbefragung, Ist-Analyse,
Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs, Impuls-Referate, Gruppen- und Einzelcoaching, Messung des
Kohlenmonoxid-Gehalts der Atemluft


Stresskompetenz und Stressmanagement

• Einzel- und Gruppenberatung, Seminare, Workshops

• Einsatz eines Stressmessgerätes (Biofeedback-Messung)

Arbeits- und Organisationspsychologie
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